Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben

Aufgrund der Verzögerungen, die auf EU-Ebene in der Umsetzung der Verordnung aufgetreten sind, hatte sich die deutsche Bundesregierung wie auch andere EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten für eine Verlängerung der Übergangsphase bis zur Anwendung der EUDR – EU-Entwaldungsverordnung eingesetzt.

Die EU-Kommission hatte daraufhin eine Verschiebung um zwölf Monate vorgeschlagen, damit alle Beteiligten mehr Zeit zur Umsetzung der Verordnung haben. Sie betonte dabei, dass der Verlängerungsvorschlag in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage stelle, die Verordnung dürfe nicht mehr abgeschwächt werden. Europäischer Rat und EU-Parlament hatten der Verschiebung zugestimmt – allerdings stimmte das Parlament auch für Veränderungen der Verordnung, wodurch die Verschiebung ins Wanken geriet.

In den folgenden Trilog-Gesprächen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament kam es am 3. Dezember 2024 zu einer Einigung: Das Europäische Parlament zog seine Änderungsforderungen zurück, sodass die Verschiebung möglich wird. Formal müssen nun das EU-Parlament sowie die Kommission der Verschiebung erneut zustimmen und sie muss final im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Die EUDR gilt daher voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2025.

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