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Europäisches Klimaschutzgesetz: Höhere Ziele ohne Fahrplan für den Wirtschaftsstandort

Am 4. März 2020 hat die Europäische Kommission durch die Vorlage des europäischen Klimaschutzgesetzes die konkrete Umsetzung ihres „Green Deals“ eingeläutet. Und dabei einen wenig überzeugenden Start hingelegt: Statt Maßnahmen vorzulegen, die es den Unternehmen ermöglichen, zu den ambitionierten Klimaschutzzielen der EU beizutragen, wurde lediglich eine weitere, signifikante Verschärfung der CO2-Einsparziele in die Wege geleitet.

Konkret legt das Gesetz fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral werden soll. Dies bedeutet, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um weit über 90 % reduziert werden müssten. Lediglich unvermeidbare Restemissionen aus Landwirtschaft und Verkehr würden weiter anfallen und im Gegenzug durch Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre kompensiert. Für viele Unternehmen noch irritierender ist die ebenfalls im Gesetz angelegte Anhebung des CO2-Ziels für 2030 auf mindestens 50 % und vielleicht sogar 55 %. Im Vergleich zu den aktuell geltenden 40 % handelt es sich eine Verdopplung der notwendigen Anstrengungen. Über den europäischen Emissionshandel und das Ordnungsrecht wird dies zu spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen für viele Betriebe führen.

Während die schärferen Ziele mit kostentreibender Wirkung zeitnah und rechtsverbindlich umgesetzt werden, bleibt unklar, welche Maßnahmen und Instrumente ihre Erreichung sicherstellen sollen, ohne dabei dem Wirtschaftsstandort Europa zu schaden. Die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels wird kurzfristig kaum umzusetzen sein. Und die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist aufgrund von rechtlichen, politischen und ganz praktischen Fragen bezüglich der Handhabbarkeit für Unternehmen ebenfalls mit großen Unsicherheiten behaftet. Es ist zu befürchten, dass ganze Branchen aus der EU verdrängt werden – mit langfristig negativen Folgen sowohl für die Wirtschaftskraft als auch für das Klima.

Der einseitige Fokus des Green Deals muss vor diesem Hintergrund dringend korrigiert werden. Die Attraktivität des Standorts Europa und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sollten ins Zentrum des Projekts rücken. Hierzu sollte ein Bündel an Maßnahmen ergriffen werden, die die Unternehmen dazu befähigen, zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Konkret helfen würde beispielsweise eine Initiative für die Versorgung der Unternehmen mit kostengünstiger, CO2-armer Energie. Hierzu zählt auch, rechtliche Hemmnisse für den Ausbau der Eigenversorgung der Unternehmen mit erneuerbaren Energien abzubauen.

Schließlich setzt wirtschaftlich effizienter Klimaschutz voraus, dass Europa das globale Problem des Klimawandels nicht allein mit Maßnahmen innerhalb der EU angeht. Viel eher sollte, wie im Pariser Klimaabkommen vorgesehen, auf die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Kohlenstoffmärkten gesetzt und Projekte in Drittstaaten realisiert werden. Diese Möglichkeit sieht der Vorschlag des Klimaschutzgesetzes bisher nicht vor. Unausgeschöpft bleiben so wirtschaftlich effiziente CO2-Einsparpotenziale außerhalb Europas sowie Exportchancen für GreenTech „Made in Germany“.

Quelle: DIHK

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