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Europäischer „Green Deal“: EU-Kommission konkretisiert ihre Pläne

Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember in einer Mitteilung ihren Fahrplan für die Umsetzung des angekündigten „Green Deals“ dargelegt. Bereits im März 2020 soll die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 als Ziel für die EU in einem europäischen Klimagesetz verankert werden.

Im Zentrum des „Green Deals“ stehen wie erwartet strengere Treibhausgasminderungsziele der Europäischen Union. Statt der bisher als Zielmarke geltenden 80 %-Reduktion bis zur Jahrhundertmitte soll die EU nun zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent der Welt umgebaut werden. Dies erfordert Minderungen von weit über 90 % und die Kompensation unvermeidlicher Emissionen durch CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre mithilfe von Natur und Technik.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bestätigte bei der Vorstellung der fast 30-seitigen Mitteilung in Brüssel, bereits im März 2020 den entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen zu wollen. In einem zweiten Schritt plant die Kommission dann im Sommer 2020 einen Vorschlag für die Anhebung des Treibhausgasminderungsziels für das Jahr 2030 zu unterbreiten, begleitet von einer umfassenden Folgenabschätzung.

Die EU-Kommission hofft auf die Zustimmung der Gesetzgeber, Rat und Parlament. Während im Rat kontroverse Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten zu erwarten sind, fordert das Europäische Parlament bereits seit längerem eine Zielverschärfung.

Im Juni 2021 will die Europäische Kommission zahlreiche EU-Gesetze novellieren, um die zusätzlich notwendigen CO2-Einsparungen tatsächlich zu erreichen.

Hierzu zählen:

  • EU-Emissionshandelsrichtlinie (einschließlich einer möglichen Ausweitung auf neue Sektoren)
  • Lastenteilungsverordnung
  • Verordnung zu LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft)
  • Energieeffizienz-Richtlinie
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
  • Energiesteuerrichtlinie
  • 2021 sollen darüber hinaus ein Vorschlag für strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren vorgelegt werden.

Bestätigt hat die Europäische Kommission auch ihr Ansinnen, im Laufe des Jahres 2021 ein CO2-Ausgleichssystem für ausgewählte Sektoren (sog. CO2-Grenzausgleich) vorzuschlagen.

In ihrer Rede vor dem Plenum des Europaparlaments betonte Ursula von der Leyen, dass der Grenzausgleich darauf abziele, europäische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch ausländische Konkurrenten mit schlechter Klimabilanz zu schützen. Das System werde in Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation ausgestaltet. Die Kommission präzisiert in ihrer Mitteilung zudem, dass es sich beim CO2-Grenzausgleich um eine „Alternative“ zu bestehenden Carbon Leakage-Schutzmechanismen im EU-Emissionshandel handele. Konkret bedeutet dies, dass die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten oder die Strompreiskompensation auslaufen müssten.

Bereits Anfang Januar 2020 wird die Europäische Kommission einen Mechanismus für einen gerechten Übergang vorschlagen, inklusive eines Fonds, der in der Periode 2021-2027 100 Milliarden Euro für den Strukturwandel in kohlenstoffintensiven Regionen mobilisieren soll.

Im März 2020 sollen die neue EU-Industriestrategien veröffentlicht werden.

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sind ein Aktionsplan geplant (März 2020), Initiativen zur Förderung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in energieintensiven Industriezweigen (ab 2020), Rechtsvorschriften für Batterien zur Unterstützung des strategischen Aktionsplans für Batterien und der Kreislaufwirtschaft (Oktober 2020) und Vorschläge für Rechtsreformen im Bereich Abfallwirtschaft (ab 2020).

Für den Herbst 2020 ist eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen angekündigt.

Eine Übersicht der ca. 50 geplanten gesetzgeberischen und sonstigen Initiativen befindet sich im fünfseitigen Anhang der Mitteilung zum Green Deal. Nicht alle der aufgeführten Maßnahmen sind tatsächlich neue Vorhaben.

Quelle: DIHK

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