Europäischer Emissionshandel: Antragsfrist und Vorbereitung zum Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030

Die Deutsche Emissionshandelsstelle informiert darüber, dass Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage ab dem 28.03.2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen können. Die Antragsfrist wird am Freitag, den 21.06.2024 enden (Ausschlussfrist).

Grundlegende Informationen zu rechtlichen Regelungen und zum Verfahren finden Sie im Leitfaden Teil 1 (DEHSt_Leitfaden-Zuteilung-2026-2030-1).

Zudem soll eine Online-Informationsveranstaltung der DEHSt am Dienstag, 09.04.2024 stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DEHSt.

Quelle: Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin

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