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Grüne Start-ups, die innovative und anwendungsorientierte Vorhaben umsetzen wollen, können unter Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Europäische Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der ESRS veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachen vor. Diese und auch die Rückmeldungen zur Konsultation sind abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission unter: „Europäische Kommission: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“.

Formal besteht jetzt noch für den Rat und das Europäische Parlament eine zweimonatige Einspruchsfrist. Diese Frist kann auf Antrag auf vier Monate verlängert werden und beginnt am 21. August 2023. Sofern das EP oder der Rat keine Einwände erheben, treten die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Dezember 2023 in Kraft und sind ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Ein ablehnender Beschluss kann nur mit qualifizierter Mehrheit im Rat oder mit einfacher Mehrheit im Europäischen Parlament gefasst werden. Das Parlament oder der Rat können den Delegierten Rechtsakt ablehnen, aber sie können ihn nicht ändern.

Quelle: DIHK

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