Entwaldungsverordnung

Europäische Kommission schlägt Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vor

Die Europäische Kommission hat eine Verschiebung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr vorgeschlagen. Start der Regelungen wäre dann der 30.12.2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern das Europäische Parlament und Rat der Änderung zustimmen.

Die DIHK hat sich zur Verschiebung hier geäußert.

Die Kommission hat zeitgleich mit dem Vorschlag zur Verschiebung ein Leitliniendokument und eine dritte erweiterte Ausgabe der „FAQs“ veröffentlicht. Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern.

Wie geht es weiter:

Das Europäische Parlament und Rat müssen der Änderung voraussichtlich im Schnellverfahren zustimmen, denn bis Dezember, dem bislang geplanten Start für die Verordnung, bleibt wenig Zeit. Im Parlament könnte direkt das Plenum abstimmen, statt zuerst der zuständige Ausschuss. Und Rat und Parlament können die Trilogverhandlungen auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen mittragen.

Quelle: DIHK

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