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Europäische Kommission präsentiert Arbeitsprogramm für 2020

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2020 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 verabschiedet. Voraussichtlich im März 2020 wird die Europäische Kommission mit dem europäischen Klimaschutzgesetz den ersten Legislativvorschlag zur Umsetzung des Green Deals vorlegen. Das Gesetz soll vor allem die Treibhausgasneutralität als langfristiges Klimaziel für die EU bis zum Jahr 2050 festlegen.

Im Sommer werden dann Vorschläge zur Erhöhung des Treibhausgasminderungsziels für das Jahr 2030 erwartet. Bisher ist nicht klar, wie immer höhere CO2-Einsparziele zur versprochenen Wachstumsstrategie für die EU werden können. Der DIHK empfiehlt, den Fokus auf konkrete Maßnahmen zu legen, die die Unternehmen befähigen, stärker zum Klimaschutz beizutragen. So könnte der regulatorische Rahmen für die Eigenversorgung verbessert werden.

Für das dritte Quartal 2020 steht zudem die Vorlage einer neuen Strategie zur nachhaltigen Finanzierung an. Darauf folgt im 4. Quartal ein Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

In umweltpolitischer Hinsicht folgt das Arbeitsprogramm der EU-Kommission der klaren Richtschnur des Green Deals. Einen Großteil der darin vorgesehen Maßnahmen will die EU-Kommission bereits im ersten Arbeitsjahr in konkrete Formen gießen. Dies betrifft etwa den Bereich der Kreislaufwirtschaft – ein neuer Aktionsplan soll im März 2020 das Licht der Welt erblicken. Dieser soll zu mehr wirtschaftlicher Innovation, Wettbewerbsfähigkeit sowie gesteigerter Ressourceneffizienz beitragen. Auch der Schutz der Biodiversität stellt eine Priorität der EU-Kommission dar. Hierzu steht die Vorlage einer neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2030 bevor, um den Verlust von Ökosystemen und biologischer Vielfalt zu verhindern.

Quelle: DIHK

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