Entwaldungsverordnung

EUDR wird voraussichtlich um 1 Jahr verschoben – IHK bietet dazu eine Veranstaltung an

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

Doch es sei mehr Zeit nötig, sagte Roswall, und die Kommission habe nun Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen eine weitere Verschiebung vorgeschlagen wird. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind.

Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche am Montag mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Roswall ließ offen, dass auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind.

Die DIHK hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-verordnung-verschieben-und-gruendlich-nachbessern–135698

(Quelle: DIHK, Berlin)

Zu diesem Thema bietet die IHK Ostwestfalen eine kostenfreie Online-Veranstaltung für interessierte und betroffene Unternehmen am 14.11.2025 von 10 bis 11:30 Uhr an.
Eine Anmeldung dazu ist hier möglich.

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