Der Umwelt- und der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 27. September 2021 gegen eine Ablehnung der von der Kommission im Juni verabschiedeten Klimaschutz-Bewertungskriterien der EU-Taxonomie ausgesprochen. Drei entsprechende Anträge wurden mit großer Mehrheit von den Abgeordneten abgelehnt.
Die Klimaschutz-Bewertungskriterien zur Umsetzung der EU-Taxonomie wurden im April von der Europäischen Kommission vereinbart und im Juni formell als delegierte Verordnung verabschiedet. Die Verordnung legt in ihren Anhängen auf aktuell knapp 500 Seiten für zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten meist quantitative Kriterien fest, anhand derer zukünftig die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes bewertet werden soll.
Die delegierte Verordnung tritt in Kraft, wenn die Ko-Gesetzgeber Rat und Parlament diese nicht innerhalb einer Viermonatsfrist ablehnen. Die Mitgliedstaaten im Rat haben am 29. September entschieden, die für die Prüfung des Rechtsakts geltende Frist um zwei zusätzliche Monate bis zum 7. Dezember zu verlängern.
Quelle: DIHK