EU-Taxonomie: Klimaschutz-Bewertungskriterien kurz vor Verabschiedung

Die Europäische Kommission hat den finalen Entwurf der Kriterien zur Bewertung des Beitrags einer Wirtschaftstätigkeit zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung letztmalig zur Konsultation gestellt. Bis zum 18. Dezember können Interessenträger Rückmeldung geben. Im Anschluss wird die Brüsseler Behörde den delegierten Rechtsakt verabschieden.

Sie finden den delegierten Rechtsakt und seine Anhänge sowie die Möglichkeit zur Rückmeldung hier. Nach der formellen Annahme durch die Kommission, die aktuell im Januar 2021 erwartet wird, haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat lediglich die Möglichkeit, den gesamten Rechtsakt abzulehnen.

Die Europäische Kommission plant, den Betrieb eines modernen Gaskraftwerks mit Erdgas nicht als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit einzustufen. Die Emissionen aus einer Lebenszyklusperspektive dürfen nicht mehr als 100 g CO2e/kWh betragen. Nur Gaskraftwerke, die mit einer Anlage zur Abscheidung von CO2 ausgestattet sind oder für die Nutzung alternativer Brennstoffe, wie Biomasse oder Wasserstoff, umgerüstet werden, können diesen Grenzwert einhalten.

Für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll ebenfalls ein Grenzwert von 100 g CO2e/kWh gelten.

Die Herstellung von Verbrennungsmotoren für Pkw soll ab dem Jahr 2025 ebenfalls als nicht nachhaltig gelten. Bis dahin gilt für Verbrennungsmotoren ein Grenzwert von 50 g CO2/km. Mobilitätsdienstleistungen mit PKW gelten nur als nachhaltig, wenn E-Fahrzeuge (Batterie oder Brennstoffzelle) genutzt werden.

Die Herstellung und Nutzung von Nutzfahrzeugen gilt nur als nachhaltig, wenn bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen keinerlei CO2-Emissionen am Auspuff anfallen oder die Emissionen des Verbrennungsmotors weniger als 1 g CO2/km betragen. Für schwerere Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen gelten auch emissionsarme Antriebsformen als nachhaltig.

Quelle: DIHK

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