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EU Green Deal: Konsultationen zur Novelle der Klima- und Energiegesetzgebung gestartet

Die Europäische Kommission hat Mitte November zahlreiche Konsultationen zu geplanten Überarbeitungen der europäischen Klima- und Energiegesetzgebung eröffnet. Rückmeldungen von Interessenträgern werden bis Anfang Februar 2021 erbeten. Der DIHK wird sich an den für die gewerbliche Wirtschaft wichtigsten Konsultationen beteiligen.

Die Gesetzgebungsinitiativen sollen im Grundsatz alle dazu beitragen, die durch den Green Deal erhöhten Klimaziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Die Europäische Kommission hat im September 2020 vorgeschlagen, bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 55 Prozent, statt der bislang geplanten 40 Prozent, der Treibhausgasemissionen der EU einzusparen. Diese Zielverschärfung erfordert signifikante, zusätzliche CO2-Emissionsminderungen. Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral werden.

  • Reform des Europäischen Emissionshandels (EU ETS)

Die Kommission wird im Juni 2021 eine erneute Reform des EU ETS vorschlagen. Von den Interessenträgern will die Brüsseler Behörde wissen, welche Anpassungen notwendig sind, um das höhere 2030-Klimaziel zu erreichen. Verschiedene Maßnahmen, wie die Anhebung des linearen Reduktionsfaktors, eine Reform der Marktstabilitätsreserve sowie die Absenkung des initialen „Caps“ werden erwogen. Zur Diskussion gestellt wird auch eine Erhöhung des Versteigerungsanteils und entsprechende Reduktion der freien Zuteilung (aktuell 57 Prozent der Gesamtmenge der Zertifikate).

Im Zentrum der Konsultation steht darüber hinaus die Ausweitung des EU ETS auf weitere Sektoren, wie Gebäude und Straßenverkehr. U. a. erfragt die Kommission, ob neue Sektoren direkt in das EU ETS aufgenommen werden sollten oder ob zunächst ein gesondertes EU-Handelssystem für die bislang nicht erfassten Sektoren geschaffen werden sollte. Auch die Ausweitung des bestehenden EU ETS auf den Seeverkehr ist mit zahlreichen Detailfragen Thema der Konsultation. Für die stärkere Einbeziehung des Luftverkehrs läuft eine separate Konsultation bis zum 14. Januar 2021.

Zudem wird um eine Bewertung der Carbon-Leakage-Schutzmechanismen, freie Zuteilung und Strompreiskompensation gebeten. Die Kommission erfragt vornehmlich, ob die Mechanismen zurückgefahren werden könnten.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Lastenteilungsverordnung (nationale CO2-Budgets für die Sektoren außerhalb des EU ETS)

Die Lastenteilungsverordnung gibt den Mitgliedstaaten verbindliche Jahresbudgets für die Treibhausgasemissionen (Emissionszuweisungen) in den Sektoren vor, die bislang nicht vom EU ETS erfasst werden, d. h. Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Als Folge der 2030-Klimazielanhebung erwägt die Kommission, die nationalen Budgets zu reduzieren.

In der Konsultation stellt die Kommission vor allem die Frage, wie die zusätzlich notwendigen Emissionsminderungen zwischen EU ETS und der Lastenteilungsverordnung aufgeteilt werden sollten, die unterschiedliche Sektoren abdecken.

Zudem will die Kommission wissen, ob die Sektoren, die eventuell zusätzlich in das bestehende EU ETS integriert oder in ein neues, separates Handelssystem überführt werden, weiterhin unter die Lastenteilungsverordnung fallen sollten. Auch die Reform der bestehenden Flexibilitätsmechanismen (Handel der Zuweisungen zwischen Mitgliedstaaten, Nutzung von EU-ETS-Zertifikaten für die Einhaltung der Budgets der Lastenteilungsverordnung etc.) wird zur Diskussion gestellt.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Die CO2-Flottengrenzwerte sind von den Automobilherstellern einzuhalten. Im Falle einer Überschreitung drohen empfindliche, finanzielle Strafen. Die Flottengrenzwerte für das Jahr 2030 (und 2025) wurden erst 2019 festgelegt. Mit Verweis auf die 2030-Klimazielverschärfung plant die Europäische Kommission dennoch, die Grenzwerte durch einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag im Juni 2021 zu verschärfen.

In der Konsultation erfragt die Kommission Meinungen zur geplanten Verschärfung und zur Festlegung neuer, noch strengerer Grenzwerte für die Jahre 2035 und 2040. Zudem soll die Idee bewertet werden, die bestehenden Anreizmechanismen für das Inverkehrbringen von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen noch einmal nachzuschärfen. Zur Diskussion stellt die Kommission verbindliche Quoten für die Fahrzeughersteller. Bislang werden die Flottengrenzwerte für diejenigen Hersteller leicht angehoben, die einen besonders hohen Anteil von Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge in den Markt bringen (Bonus-System).

Wichtig sind schließlich Fragen zur Einbeziehung der Nutzung von erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen. Automobilhersteller könnten dann die Einhaltung der Grenzwerte beispielsweise auch durch die Nutzung von strombasierten Kraftstoffen (E-Fuels) sicherstellen. Bislang beziehen sich die Flottengrenzwerte ausschließlich auf die am Auspuff anfallenden CO2-Emissionen (sog. tank-to-wheel-Ansatz, wodurch nur E-Fahrzeuge (Batterie, Brennstoffzelle) als emissionsfrei gelten.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Europäische Kommission hält eine Überarbeitung der Richtlinie im Rahmen des Green Deal für notwendig. Ein Gesetzgebungsvorschlag ist für Juni 2021 vorgesehen.

In der Konsultation wird deutlich, dass die Brüsseler Behörde vor allem auch eine Anhebung des aktuellen Ausbauziels für die EU anstrebt. Bislang hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien (EE) am Endenergieverbrauch auf 32 Prozent zu steigern. In der Folgenabschätzung zur Anhebung des 2030-Ziels kommt die Kommission zum Schluss, dass dieser Anteil auf bis zu 38 Prozent gesteigert werden müsste.

Zusätzlich erfragt die Kommission auch Meinungen zur Anpassung der EE-Ziele für den Verkehrsbereich und die Wärme- und Kälteenergie. Für den Verkehr wird neben der Anhebung des Ziels (aktuell 14 Prozent am Endenergieverbrauch bis 2030) auch ein neues Unterziel für den Einsatz von Wasserstoff und E-Fuels zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes dieser klimafreundlichen Kraftstoffe zur Bewertung vorgelegt. Dazu zählt auch die geplante Einführung eines Zertifizierungssystems für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe.

Schließlich widmet sich die Konsultation den Barrieren für den EE-Stromeinsatz und Maßnahmen zu deren Behebung in den verschiedenen Verbrauchssektoren (Strom, Verkehr, Industrie, Wärme und Kälte, Fernwärme und Fernkälte). Erwähnt wird eine mögliche Pflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Industrie.

Die Konsultation finden Sie hier.

  • Energieeffizienz-Richtlinie

Die Reform der Energieeffizienz-Richtlinie soll ebenfalls zur Erreichung der höheren EU-Klimaziele beitragen. In ihrer Konsultation bittet die Kommission daher um Rückmeldung zu ihrem Vorhaben, das geltende Energieeinsparziel der EU für das Jahr 2030 anzuheben. In ihrer Folgenabschätzung zum höheren 2030-Klimaziel hält die Kommission eine Anhebung des Endenergieeinsparziels von 32,5 Prozent auf 36 – 37 Prozent für notwendig,  bei der Primärenergie eine Einsparung um 39 bis 41 Prozent (statt der geltenden 32,5 Prozent). Zudem will die Kommission von den Interessenträgern wissen, ob sich diese für verbindlichere und sektorspezifische Energieeffizienzziele aussprechen. Bislang sind weder das EU-Ziel noch die nationalen Ziele rechtsverbindlich.

Zur Diskussion gestellt werden zudem zahlreiche weitere Anpassungen der Richtlinie, wie Verschärfung der jährlichen Endenergieeinsparverpflichtung, die jeder Mitgliedstaat einzuhalten hat.

Für Unternehmen besonders relevant ist die erwogene Ausweitung der Energieauditpflicht und die Idee, die Umsetzung der im Rahmen des Audits gemachten Empfehlungen verpflichtend zu machen.

In der Konsultation erwähnt wird darüber hinaus die Reformoption, die Energieeinsparverpflichtungssysteme verpflichtend zu machen. Bislang können die Mitgliedstaaten alternative Maßnahmen ergreifen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Energieeinsparverpflichtungssysteme verpflichten u. a. Energieversorger, Energieeinsparungen bei ihren Kunden zu erreichen.

Die Konsultation finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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