EU-Regeln für Umwelt- und Energiebeihilfen: Kommission startet Konsultation

Die EU-Kommission hat am 14. Mai eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der geltenden Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen eröffnet.

Die Brüsseler Behörde hat Anfang 2019 angekündigt, sieben Rechtsakte des Beihilferechts, darunter die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen, bis Ende 2020 zu verlängern. Bisher ist deren Auslaufen zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission eine Evaluierung dieser Vorgaben im Rahmen einer sogenannten „Eignungsprüfung“ eingeleitet. Diese soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob nach Ende des Jahres 2022 weiter verlängert oder aktualisiert wird.

Im Rahmen dieser Evaluierung hat die EU-Kommission am 14. Mai eine Konsultation eröffnet. Beiträge können bis zum 10. Juli eingereicht werden. Der DIHK plant eine Beteiligung.

Mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen setzt sich die Europäische Kommission bisher selbst Regeln für die Genehmigung von Beihilfen in folgenden Bereichen:

  • Förderung von erneuerbaren Energien
  • Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme und Fernkälte
  • Förderung der Ressourceneffizienz, insbesondere Beihilfen für die Abfallbewirtschaftung
  • Beihilfen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung
  • Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen oder -befreiungen und in Form von Ermäßigungen der finanziellen Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energiequellen
  • Beihilfen für Energieinfrastrukturen
  • Beihilfen zur Förderung einer angemessenen Stromerzeugung
  • Beihilfen in Form handelbarer Umweltzertifikate
  • Beihilfen für Standortverlagerungen.

Die Leitlinien sind somit ganz entscheidend für die Ausgestaltung energie- und umweltrechtlicher Vorgaben in Deutschland. Fraglich ist, inwiefern die Leitlinien nach dem Urteil des EuGH vom 28. März für die Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weitere Umlageregelungen noch anzuwenden sind. Der Europäische Gerichtshof hat das EEG 2012 einschließlich der Besonderen Ausgleichsregel als beihilfefrei eingestuft.

Quelle: DIHK

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