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EU-Lieferkettengesetz: Entwurf im kommenden Jahr zu erwarten

EU-Justizkommissar Didier Reynders hat am 11. Juni 2020 erneut angekündigt, einen Vorschlag zu einem EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten bereits im kommenden Jahr vorlegen zu wollen. Dazu soll es in den kommenden Monaten eine Konsultation geben. Im anschließenden Legislativprozess wolle man sehr schnell voranschreiten.

Im Rahmen des geplanten Gesetzes sollten EU-Mindeststandards als Grundlage für nationale Vorhaben definiert werden, dazu solle ein sektorübergreifender, ganzheitlicher und horizontaler Ansatz gefunden werden, so Reynders im Rahmen einer digitalen Veranstaltung am 11. Juni 2020. Kohärenz solle auch zu anderen Zielen, wie dem Schutz von Klima, Gesundheit und Biodiversität, hergestellt werden. Sonderregelugen für KMUs im Rahmen des Gesetzes seien denkbar, allerdings bedürfe es ebenfalls klarer zivilrechtlicher Haftungsregeln und Kontrollmechanismen für Unternehmen.

Die Corona-Krise habe verdeutlicht, dass resiliente Lieferketten und somit die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltaspekten von hoher Wichtigkeit seien, betonte Reynders. Eines von drei Unternehmen in Europa unterstütze das Vorhaben des EU-Lieferkettengesetzes, so Reynders weiter.

Ebenfalls äußerte sich im Rahmen der Veranstaltung Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Eines von fünf Unternehmen in Deutschland erfülle seine menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen (Risikoanalysen, Monitoring etc.) derzeit nicht, äußerte Dr. Flachsbarth. Viele Unternehmen wünschten sich Rechtssicherheit und ein Level Playing Field durch ein europäisches Gesetz, so Dr. Flachsbarth weiter. Allerdings dürfe es in einem EU-Lieferkettengesetz keine unverhältnismäßigen Härten für den Mittelstand geben.

Aktuelle politische Diskussionen zum geplanten Gesetz in Brüssel betreffen konkret u. a. auch die mögliche Aufnahme einer sogenannten “flexiblen Angemessenheitsbeurteilung“ jeweiliger Maßnahmen durch Unternehmen.

Quelle: DIHK

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