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EU-Klimaschutzgesetz: Umweltminister verabschieden Position der 27 Regierungen

Nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs auf ein höheres 2030-Klimaziel haben die Umweltminister bei ihrer Sitzung am 17.12.2020 die Position der Regierungen zum Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet. In den nächsten Monaten verhandelt der Rat nun mit dem Europaparlament die finale Ausgestaltung des Gesetzes. Die höheren Klimaziele der EU werden weitreichende Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft haben.

Die Verabschiedung der Verhandlungsposition der Regierungen durch die Umweltminister war möglich geworden, nachdem sich die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am 10. und 11. Dezember 2020 auf eine Anhebung des 2030-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent gegenüber 1990 geeinigt hatten.

Das Europäische Parlament hat sich bereits im Oktober 2020 für eine Anhebung des 2030-Klimaziels der EU auf 60 Prozent ausgesprochen.

Die Europäische Kommission hat im März 2020 im Rahmen des Green Deal einen Verordnungsvorschlag für ein europäisches Klimagesetz vorgelegt und diesen im September 2020 um einen Vorschlag für die Anhebung des 2030-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent gegenüber 1990 ergänzt. Der Entwurf sieht neben einem höheren 2030-Klimaziel vor, dass die Europäische Union sich für das Jahr 2050 das Ziel setzt, treibhausgasneutral zu werden. Dieses langfristige Ziel wird vom Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten im Rat unterstützt.

Im Juni 2021 wird die Kommission eine Vielzahl an Gesetzgebungsvorschlägen vorlegen, um die geforderten, zusätzlichen CO2-Einsparungen tatsächlich zu erreichen. Unter anderem soll das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) reformiert werden, indem die Menge der für Unternehmen zur Verfügung stehenden Zertifikate schneller verknappt wird als bislang geplant. Der DIHK hat im September eine Analyse der Auswirkungen der Zielverschärfung auf die Unternehmen vorgelegt.

Am 17. Dezember 2020 hat die Europäische Union bereits ein auf 55 Prozent erhöhtes 2030-Klimaziel an die Vereinten Nationen gemeldet. Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass die Vertragsstaaten ihre Klimaschutzzusagen – die sog. „national festgelegten Beiträge“ – regelmäßig aktualisieren. U. a. waren die Vertragsstaaten angehalten, die bestehenden Zusagen im Jahr 2020 zu aktualisieren.

Quelle: DIHK

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