EU-Gipfel: Dissens überwiegt bezüglich Umsetzung höherer Klimaziele

Am zweiten Tag des Europäischen Rats (25. Mai) haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit der Umsetzung der im Rahmen des Green Deal verschärften, europäischen Klimaziele beschäftigt. Detailliertere Positionierungen fanden keinen Konsens und wurden aus den Ratsschlussfolgerungen gestrichen.

In vier kurzen Absätzen zum Klimaschutz bekennt sich der Rat lediglich zu den bereits im Dezember 2020 verabschiedeten Schlussfolgerungen und „begrüßt“ die im April erreichte Einigung der europäischen Gesetzgeber auf ein höheres 2030-Klimaziel im Klimagesetz der EU.

Die Kommission wird aufgefordert, das Gesetzgebungspaket zur Erreichung der höheren Klimaziele „rasch“ vorzulegen. Begleitet werden soll der Vorschlag laut Europäischem Rat von einer Abschätzung der „ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten“. Hierauf hatten insbesondere ärmere Staaten bestanden.

Konkrete Forderungen zur Ausgestaltung des sog. „Fit for 55“-Pakets waren in Entwürfen für die Schlussfolgerungen enthalten, wurden aber aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht in den finalen Text übernommen. Stattdessen kündigt der Europäische Rat an, sich nach der Vorlage der Kommissionsvorschläge erneut mit der Angelegenheit zu beschäftigen.

Die Entwürfe enthielten noch Bezüge zur aktuell geltenden Regel, dass die geforderten Emissionsminderungen vor allem in Abhängigkeit des Wohlstandes (Bruttoinlandsprodukt per capita) auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Reiche Länder, wie Deutschland, tragen so überdurchschnittlich zum Klimaschutz bei.

Die polnische Regierung hatte beim Gipfel vorgeschlagen, Anpassungen zu Gunsten ärmerer Mitgliedsstaaten vorzunehmen. Vertreter wohlhabenderer Länder verwiesen auf die Notwendigkeit, die Kosteneffizienz im Auge zu behalten.

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Neben der Lastenteilung wurde u. a. der CO2-Grenzausgleichsmechanismus diskutiert.

Die Europäische Kommission bestätigte beim Gipfel ihre Absicht, voraussichtlich am 14. Juli unter dem Titel „Fit for 55“ zwölf konkrete Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, darunter die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems für Verkehr und Gebäude.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich unterstrich bei der abschließenden Pressekonferenz, dass es sich um ein „eigenes, separates Emissionshandelssystem in sehr kleinem Maßstab“ handele, das von Anfang an mit „einer klaren sozialen Ausgleichsstruktur“ verknüpft würde.

In Bezug auf die Lastenteilung erklärte Ursula von der Leyen, dass es bei den geltenden Prinzipen für die Aufteilung auf die einzelnen Mitgliedsstaaten, Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und Kosteneffizienz, und dem bisherigen Anwendungsbereich bleiben solle.

Quelle: DIHK

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