Die reformierten Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie die Governance-Verordnung sind am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinien müssen die neuen EU-Regeln innerhalb bestimmter Umsetzungsfristen in nationales Recht überführt werden. Die Governance-Verordnung ist unmittelbar verbindlich.
Die Umsetzungsfristen sind die folgenden:
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie: 30. Juni 2021
- Energieeffizienz-Richtlinie: 25. Juni bzw. 25. Oktober 2020.
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bereits am 9. Juli 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht u. a. eine Pflicht zur Installation von Elektroladesäulen und Leerrohren in Nicht-Wohngebäuden vor.
Politische Einigungen konnten die EU-Gesetzgeber Ende letzten Jahres auch zu den restlichen Dossiers des Energie-Winterpakets erzielen. Die formelle Annahme und Veröffentlichung der Richtlinie und Verordnung zum Strombinnenmarkt, der Verordnung zur europäischen Agentur der Energieregulierungsbehörden ACER und der Verordnung zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor wird noch im ersten Halbjahr 2019 erwartet.
Quelle: DIHK