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Ergebnisse einer DIHK-Befragung zur CLP-Konsultation

Im Rahmen ihrer Chemikalienstrategie plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der sogenannten „CLP-Verordnung“ zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung („Classification, Labeling and Packaging“) von Chemikalien.

Unter anderem sollen

  • neue Gefahrenklassen eingeführt,
  • Etiketten und Informationen vereinfacht oder digitalisiert,
  • Einstufungsverfahren erweitert und
  • eine Gleichbehandlung von Online- und Einzelhandel erreicht werden.

Von diesen Plänen sind Unternehmen – Hersteller und Händler ebenso wie Anwender von Chemikalien und chemischen Gemischen – unmittelbar betroffen. Welche Auswirkungen sie im Arbeitsalltag erwarten, hatte der DIHK bis Mitte November bei den Betrieben abgefragt und danach ausgewertet. Auf Grundlage der gebündelten Praxiserfahrungen äußerte er sich bei der öffentlichen Konsultation, die die Europäische Kommission zu der Verordnung angesetzt hatte.

Insgesamt beteiligten sich mehr als 180 Unternehmen an der Erhebung. Dabei zeigte sich vor allem, dass die Firmen für ihre betrieblichen Abläufe und den Arbeitsschutz mehr Klarheit bei der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien brauchen.

Die Brüsseler Pläne und die Abfrageergebnisse im Überblick:

Einführung neuer Gefahrenklassen

Die Kommission erwägt die Einführung neuer Gefahrenklassen, darunter „endokrine Disruptoren“, also insbesondere hormonschädigende Substanzen, sowie die Klassen „persistente, bio-akkumulierbare und toxische Chemikalien“ oder „persistente, mobile und toxische Chemikalien“.

Die vom DIHK befragten Unternehmen gehen im Schnitt davon aus, dass mehr als 15 Prozent der von ihnen verwendeten Chemikalien vor diesem Hintergrund neu einzustufen und etwa 12 Prozent umzuformulieren wären. Mehr als 90 Prozent erwarten, dass sie einige oder erhebliche zusätzliche Ressourcen investieren müssten, um Stoffe entsprechend der vorgeschlagenen Gefahrenklassen bewerten zu können. Und: Für 51 Prozent der Abfrageteilnehmer sind die zur Bewertung vorhandenen Daten teilweise oder überhaupt nicht ausreichend.

Vereinfachung oder Digitalisierung der Kennzeichnung

Nach den Plänen der Europäische Kommission sollen künftig weniger Informationen auf den Etiketten selbst untergebracht und dafür mehr digital oder als Packungsbeilage bereitgestellt werden.

Die DIHK-Befragung ergab, dass aus Sicht der Unternehmen ein gewisser Umfang an Informationen auf den Etiketten wichtig ist. Sie halten aber auch digitale Formate für sinnvoll. Wichtiger als der Umfang der Informationen ist den Betrieben jedoch, dass die teils widersprüchlichen Vorschriften international und europäisch harmonisiert werden. Beispielsweise müssen viele Chemikalien nach der Gefahrgut-Kennzeichnung mit dem Totenkopf versehen werden, während nach der CLP-Verordnung das explodierende Herz vorgeschrieben ist.

Weitgehend einig sind sich die Befragten, dass Piktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Bezeichnung und Identifikationscode weiterhin auf den Etiketten angezeigt werden sollten, zusätzliche Informationen, wie etwa Gebrauchsanweisungen, an dieser Stelle aber nicht notwendig seien.

Ausnahmen von den Kennzeichnungspflichten werden besonders für kleinere Produkte, wie Stifte oder Feuerzeuge, als sinnvoll betrachtet – mehr als die Hälfte der Betriebe erwartet hier erhebliche Einsparungen. Knapp drei Viertel bewerten zudem digitale Darstellungsformen, wie etwa QR-Codes, bei Etiketten als generell nützlich.

Einstufung von Stoffen

Welcher Gefahrenbewertung ein Stoff unterliegt, bestimmen heute in der Regel die Hersteller: Sie melden ihre Einstufung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Gibt es dort unterschiedliche Einträge für denselben Stoff, sind Hersteller und Importeure verpflichtet, sich auf einen gemeinsamen Eintrag im Verzeichnis zu einigen.

Weil dies häufig misslingt, stellt die Europäische Kommission eine Änderung des Systems zur Debatte. Das halten 84 Prozent der befragten Betriebe für zielführend. Dem Vorschlag, die Verpflichtung zur einheitlichen Eintragung zu stärken, stimmen 91 Prozent zu. 95 Prozent sind dafür, dass die europäische Chemikalienagentur ECHA unzutreffende Meldungen entfernen oder ablehnen können sollte. Darüber hinaus plädieren die Betriebe für größere Anstrengungen zur internationalen Harmonisierung der Bewertung und Einstufung von Chemikalien.

Im Rahmen des Konzepts „Ein Stoff, eine Bewertung“ beabsichtigt die Kommission außerdem, ein Verfahren zur Harmonisierung der Werte für einige toxikologische/ökotoxikologische Parameter in die CLP-Verordnung aufzunehmen. Das befürworten 81 Prozent der Umfrageteilnehmer für die Expositionshöhe, unterhalb derer ein Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt (DNEL), 74 Prozent für den Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein minimales, tolerierbares Risiko der Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht (DMEL) und 71 Prozent für die Konzentration eines umweltgefährlichen Stoffes, bis zu der sich keine Auswirkungen auf die Umwelt zeigen (PNEC).

Onlinehandel

Nicht zuletzt erwägt die Kommission eine Anpassung der CLP-Verordnung mit Blick auf die wachsende Bedeutung des E-Commerce. Dass hier die gleichen Informationspflichten gelten sollen wie für den stationären Handel, finden fast alle antwortenden Unternehmen richtig. Denn sie sehen bei Onlineverkäufen Probleme vor allem in falscher oder unvollständiger Werbung (77 Prozent) beziehungsweise in falschen oder unvollständigen Kennzeichnungen (69 Prozent).

80 Prozent der Unternehmen sind der Auffassung, dass beim Onlinehandel mit Chemikalien alle relevanten Stoff-Informationen sowohl bei der Bestellung als auch bei der Lieferung bereitgestellt werden sollten. 58 Prozent wünschen sich, dass dabei alle Angaben des Etiketts wiedergegeben werden.

Hintergrundinformationen und erste Ergebnisse der Konsultation der Europäischen Kommission finden Sie unter diesem Link.

Quelle: DIHK

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