Ergänzung der Kandidatenliste zur REACH-Verordnung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Erweiterung der so genannten Kandidatenliste zur Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) vorgenommen. Die Liste wird um sechs Stoffe auf nun insgesamt 197 Stoffe oder Stoffgruppen ergänzt. Auf die Kandidatenliste gelangen Chemikalien, welche als besonders besorgniserregend im Hinblick auf ihre mögliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gelten. Bei den sechs neuen Stoffen auf der Kandidatenliste handelt es sich u. a. um Fluoranthen, Phenanthren und Pyren (Zwischenprodukt in der chemischen Industrie). Bei Verwendung von gelisteten Stoffen entstehen Informationspflichten längs der Lieferkette nach Artikel 33 der REACH-Verordnung, sofern Erzeugnisse mehr als 0,1 Prozent von einem dieser Stoffe enthalten. Auch wird bei Verwendung von Chemikalien, die auf der Kandidatenliste stehen, für Produzenten und Importeure gegebenenfalls eine Notifizierung der ECHA erforderlich.

Quelle: DIHK

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