Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Entwaldungsverordnung: EU-Kommission schlägt Vereinfachungen und Übergangsfristen zur Umsetzung vor

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, die Anwendung der Verordnung für Unternehmen, Mitgliedstaaten und internationale Partner zu erleichtern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des zentralen IT-Systems sicherzustellen.

Kernpunkte des Vorschlags:

  • Keine generelle Verschiebung der EUDR: Die Kommission stellt klar, dass die Verordnung nicht um ein Jahr verschoben wird. Für große und mittlere Unternehmen bleibt der 30. Dezember 2025 als Stichtag bestehen. Vorgesehen ist lediglich eine sechsmonatige Übergangsfrist für Kontrollen und Durchsetzung.
  • Vereinfachte Berichtspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko: Statt regelmäßiger Sorgfaltserklärungen soll eine einmalige, vereinfachte Erklärung im IT-System ausreichen.
  • Entlastung nachgelagerter Akteure wie Händler und Hersteller: Diese sollen künftig keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben müssen, sofern die Produkte bereits durch vorgelagerte Akteure geprüft wurden.
  • Übergangsfristen: Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 gelten.

Hintergrund:

Die EUDR soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Seit dem Inkrafttreten im Juni 2023 arbeitet die Kommission an einer praxisnahen Umsetzung, unter anderem durch Leitfäden und technische Infrastruktur.

Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission ruft dazu auf, die Änderungen bis Ende 2025 zu verabschieden.

Quelle: Europäische Kommission

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