Energieeinsparverordnung: Bundesregierung entschärft Beleuchtungsverbote

Die Bundesregierung hat die Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) angepasst. Darin hat sie unter anderem klargestellt, dass Weihnachtsbeleuchtung und die Beleuchtung nicht öffentlicher Gebäude zulässig sind. Das Verbot der Beleuchtung von Werbeanlagen wurde auf 22 bis 6 Uhr (vorher: von 22 bis 16 Uhr) geändert. Außerdem sollen Werbeanlagen, die Hinweise auf ein geöffnetes Gewerbe geben, während der Öffnungszeiten beleuchtet werden dürfen. Der DIHK hat seine FAQ entsprechend angepasst: Link.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen