Nach langer Verzögerung ist am 26.11. das novellierte Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Regelungen erst kurz vor Ablauf der Auditfrist für Nicht-KMU wirksam. Das Gesetz hatte bereits im September alle parlamentarischen Hürden genommen.
Mit dem Inkrafttreten werden auch die Regelungen für KWK-Eigenversorgungsanlagen zwischen 1 und 10 MW geändert. Sie sollen wieder nur 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlen, statt wie bisher bis zu 100 Prozent. Da allerdings nicht geklärt ist, ob das EuGH-Urteil zum EEG 2012 auch auf das KWKG anwendbar ist, steht diese Regelung immer noch unter Vorbehalt. Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Generaldirektion Wettbewerb laufen derzeit. Neben dem KWKG geht es dabei vor allem auch um das EEG 2017.
Quelle: DIHK