EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags. Die Einigung ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms (10 Entlastungsschritte für unser Land, s. Anhang).

Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die „Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben“ wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, „mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst“ werden.

Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen