Seit dem 1.1.2022 gilt das neue ElektroG. Nach der neuen Regelung des § 7a haben Hersteller von b2b-Geräten bei der stiftung ear für die Rücknahme und Entsorgung von b2b- Elektroaltgeräten ein Rücknahmekonzept vorzulegen. Hinweise zur Erstellung und zum Umgang mit dem Rücknahmekonzept finden Sie beigefügt.
ElektroG: Hinweise zum Rückgabekonzept
Quelle: DIHK, Berlin