Die Mitteilung der ECHA mit der Möglichkeit zur Anmeldung zum Webinar finden Sie hier:
Quelle: DIHK
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Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.

Am 3. Oktober 2025 veröffentlicht wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“. Sie tritt am 23.10.2025 in Kraft.