Die Europäische Chemikalienagentur hat einen Vorschlag zur Aufnahme von insgesamt sieben besonders besorgniserregenden Stoffen in die Autorisierungsliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH präsentiert.
Eine mögliche Aufnahme der Substanzen in die Autorisierungsliste unter REACH würde zu einer Pflicht zur Zulassungsbeantragung für Unternehmen führen, die die Stoffe nutzen wollen. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme muss nun die Kommission und das Europäische Parlament gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedstaaten treffen. In dieser Entscheidung werden dann auch mögliche zeitliche Vorgaben definiert.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK