ECHA schlägt sieben Stoffe für Zulassungspflicht unter REACH vor

Die Europäische Chemikalienagentur hat einen Vorschlag zur Aufnahme von insgesamt sieben besonders besorgniserregenden Stoffen in die Autorisierungsliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH präsentiert.

Eine mögliche Aufnahme der Substanzen in die Autorisierungsliste unter REACH würde zu einer Pflicht zur Zulassungsbeantragung für Unternehmen führen, die die Stoffe nutzen wollen. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme muss nun die Kommission und das Europäische Parlament gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedstaaten treffen. In dieser Entscheidung werden dann auch mögliche zeitliche Vorgaben definiert.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Recht & Steuern

Veranstaltung „Green Claims in der Werbung – Wissen Sie, was auf Sie zukommt?“

Nutzen Sie Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „bio“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“? Verwenden Sie in Ihrer Werbung Nachhaltigkeitssiegel? Wollen Sie den Vorwurf von „Greenwashing“ vermeiden? Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantworten und (auch) künftig die Nachhaltigkeit Ihrer Produkte oder Ihres Unternehmens in der Werbung hervorheben wollen, dann ist das angebotene Online-Seminar genau das Richtige.

weiterlesen