Das Bundesumweltministerium hatte im Dezember einen Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in die Verbändeanhörung gegeben. In seiner Stellungnahme unterstützt der DIHK das Ziel des BMU, die AwSV den technischen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen und Unklarheiten zu beseitigen.
Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen können zu vielen Verbesserungen für Unternehmen durch vereinfachte Informationspflichten sowie praxistauglichere Anforderungen führen. Insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen der Anforderungen an Biogasanlagen, zur Löschwasserrückhaltung oder an die Flächen von Umschlaganlagen können jedoch zu Anpassungsbedarfen mit hohen Kosten für betroffene Unternehmen führen.
Hier sollte das Bundesumweltministerium aus Sicht des DIHK folgende Verbesserungen vornehmen:
- Den „räumlichen Zusammenhang“ der Lagerung von Gärsubstraten und Gärresten für die Zuordnung einer Lageranlage als Biogasanlage beibehalten oder in diesem Sinne präzisieren.
- Die vorgeschlagenen Regelungen zur Löschwasserrückhaltung stärker den bisherigen Bestimmungen anpassen und einen umfassenden Bestandsschutz für bestehende Anlagen vorsehen.
In der Begriffsbestimmung der Umschlaganlagen entgegen der Auffassung der Begründung zu § 28 die Begriffe Transportmittel und vorübergehendes Abstellen präzisieren.
Quelle: DIHK