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Die geplante EEG-Novelle: Kein großer Wurf

Ist es möglich, eine EEG-Novelle vorzulegen, die alle zufriedenstellt? Vor dieser Frage steht Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier gerade. Sicherlich hofft er darauf, doch sind die Interessenunterschiede dafür zu groß. In der Wirtschaft reichen die Positionen von der Abschaffung des EEG bis hin zu Forderungen nach neuen Fördertatbeständen. Eine EEG-Novelle entspricht daher immer einer Quadratur des Kreises. Nachdem Deutschland bis 2022 aus der Kernenergie aussteigt und auch die Kohleverstromung ausläuft, ist unbestritten, dass die erneuerbaren Energien kräftig ausgebaut werden müssen.

Laut aktuellem Zeitplan soll die Reform schon am 23. September vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bislang sind zwar schon viele Punkte bekannt, allerdings gibt es erst seit Kurzem einen informellen Entwurf. Das heißt, die Zeit für (offizielle) Kommentierungen wird, wie immer, sehr kurz. Ob das Großvorhaben tatsächlich bis Ende des Jahres in trockenen Tüchern ist, wird sich zeigen. Letzte Chance dafür wäre eine Bundesratsbefassung am 18. Dezember.

Mehr Wind, mehr Photovoltaik (PV)
Ziel ist es, bis 2030 Wind an Land auf 70 GW (+16 GW), Wind auf See auf 20 GW (+12 GW) und PV auf knapp 100 GW (+46 GW) auszubauen, um damit 65 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Erstaunlich ist: Das Ministerium hält an seiner Prognose von 580 TWh Stromverbrauch 2030 fest. Damit steht es aber gänzlich allein da, denn alle anderen Akteure rechnen mit einem Anstieg. Daher müssten die Zubauzahlen eigentlich noch höher liegen, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.

Bei Wind an Land sollen sogar Standorte mit nur 60 Prozent des Referenzertrags in den Genuss einer höheren Förderung kommen, das Netzausbaugebiet abgeschafft und ein „Südbonus“ eingeführt werden. Damit hofft man auf mehr Projekte im windärmeren Süden, erzielt aber damit auch weniger Ertrag. Zudem sollen die Länder regelmäßig über verfügbare Flächen berichten. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll gesetzlich als „im öffentlichen Interesse“ definiert werden, um der Windkraft bei der Abwägung beispielsweise gegenüber dem Naturschutz zu helfen. Die zwei großen Hürden des Ausbaus, Flächen und Naturschutz, werden damit zwar adressiert. Die Möglichkeit, die Probleme u. a. über eine Technische Anleitung (TA) Artenschutz tatsächlich zu lösen, verstreicht jedoch ungenutzt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass der Zubau ausreichend Dynamik entfaltet.

Kein Schwung für direkte Nutzung von Strom vor Ort in Unternehmen
Bei der Photovoltaik scheint das Ministerium nun sogar zu bremsen: Statt Investitionen des Mittelstands zu erleichtern, werden mit komplizierten Ausschreibungsverfahren bei Solardächern neue Hürden für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen errichtet. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen in dem vorgesehenen Regulierungsrahmen ihre Anlagen so dimensionieren, dass sie auch während der Betriebsferien den Strom vollständig selbst verbrauchen und nichts ins öffentliche Netz einspeisen. Die bürokratischen Auflagen und die Belastungen mit EEG-Umlage bleiben ebenfalls bestehen. Aber ohne Investitionen durch mittelständische Unternehmen wird es kaum möglich sein, die ehrgeizigen Ausbauziele zu erreichen. Die großen Rechtsunsicherheiten bei diesem Thema bleiben. In diesem Punkt sollte das Ministerium seine Haltung daher dringend überdenken.

Verbesserungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
Positiv ist, dass die Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung abgesenkt werden sollen – zumindest für Unternehmen der sog. Liste 1 mit einer hohen Stromkostenintensität. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Problem, dass die sinkende EEG-Umlage für viele Unternehmen sonst paradoxerweise Strommehrkosten hervorrufen würde. Bei Unternehmen der Liste 2 mit einer noch höheren Stromkostenintensität sieht das Ministerium keine beihilferechtlichen Spielräume für eine Anpassung der Schwellenwerte und verweist auf den begonnenen Prozess zur Novelle der europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Zumindest eine Anpassung der bereits bestehenden Härtefallregelung sollte aber nach Ansicht des DIHK nicht voreilig ausgeschlossen werden.

Fazit: Kein großer Wurf
Die EEG-Novelle dürfte – anders als von manchen erwartet bzw. befürchtet – kein großer Wurf werden. Aus Sicht der Wirtschaft werden zwar einige wichtige Probleme angegangen, allerdings nur halbherzig. Andere werden ausgespart. Insofern steht fest: Nach der EEG-Novelle ist vor der EEG-Novelle.

Quelle: DIHK

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