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Das neue Jahr: „Green Deal“ der EU geht in die Umsetzung

Viele Unternehmen haben mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu kämpfen. Und auch im nun neuen Jahr werden die wirtschaftlichen Auswirkungen viele Betriebe weiterhin belasten. Die Europäische Union (EU) hat deshalb zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Unternehmen zu unterstützen. Beispielsweise wurden beihilferechtliche Vorgaben so angepasst, dass die Mitgliedstaaten ihre Hilfsprogramme für die Wirtschaft schnell umsetzen konnten. Zudem hat die EU einen eigenen Finanztopf aufgelegt, der Investitionen der Staaten für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung nach der Krise befördern soll.

Gleichzeitig bekräftigt die EU die Absicht, an ihrem ambitionierten politischen Programm zum klima- und umweltfreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft festzuhalten. Beim sogenannten “Green Deal” kam es schon im vergangenen Jahr trotz Corona nur vereinzelt zu Verzögerungen. Bei zentralen Gesetzgebungsvorhaben wurden wichtige Fortschritte erzielt. Sowohl die 27 Regierungen im Rat als auch das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, die Klimaziele der Europäischen Union anzuheben. Beide wollen im Klimagesetz der EU das langfristige Ziel verankern, die Europäische Union bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Staatenverbund zu machen. In den nächsten Monaten werden Rat und Parlament über die Anhebung des CO2-Reduktionsziels für das Jahr 2030 verhandeln. Niemand bezweifelt, dass die EU weit über die bisher angestrebten 40 Prozent CO2-Einsparung gegenüber 1990 hinausgehen wird.

Darauf aufbauend wird das Jahr 2021 stark im Lichte konkreter Maßnahmen stehen, die die Europäische Kommission zur Erreichung der ambitionierten klima- und umweltpolitischen Ziele des Green Deal vorlegen wird. Bereits im Juni wird die Brüsseler Behörde die Anpassung einer Vielzahl von EU-Gesetzen vorschlagen, um höheren Klimazielen Rechnung zu tragen. Viele dieser Reformen betreffen die deutschen Unternehmen sehr konkret. Die geplante schnellere Verknappung der Zertifikate im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) wird zu höheren CO2-Kosten für knapp 2.000 deutsche Kraftwerke und Feuerungslagen der Industrie führen und die Suche nach technologischen Alternativen antreiben. Die betroffenen Industriebetriebe stehen oft am Anfang langer Wertschöpfungsketten. Spezifische Vorschläge werden auch zur Ausweitung des EU ETS erwartet, dessen Rolle als zentrales Klimaschutzinstrument laut Kommission gestärkt werden soll. Für die einzelnen Mitgliedstaaten könnte Brüssel zusätzlich neue verbindliche Ziele für die Sektoren vorschlagen, die bislang nicht vom EU ETS erfasst werden, wie Gebäude und Verkehr. Diese in Form jährlicher Emissionsbudgets festgelegten verbindlichen Grenzen zwingen die Staaten, ihrerseits nationale Maßnahmen zu ergreifen, die viele Betriebe betreffen, wie beispielsweise der seit Januar in Deutschland greifende Brennstoffemissionshandel.

Für einige energie- und handelsintensive Sektoren, wie beispielsweise Stahl und Zement, soll ein CO2-Grenzausgleichssmechanismus eingeführt werden. Vermieden werden soll dadurch, dass diese Branchen aufgrund steigender CO2-Preise innerhalb der EU gegenüber Konkurrenten außerhalb der EU Wettbewerbsnachteile erleiden und Wertschöpfung in Drittländer abwandert, wo dann oft sogar höhere CO2-Emissionen anfallen. Für die Automobilindustrie zeichnet sich eine erneute Anpassung der CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Festlegung neuer Abgasnormen ab. Strengere CO2-Flottengrenzwerte und eine neue “Euro7”-Norm würde den Markthochlauf der Elektrofahrzeuge beschleunigen.

Angekündigt für Juni 2021 sind ebenfalls Reformvorschläge für die Richtlinien zu erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienz und zur Gebäudeenergieeffizienz. Gemein ist den Vorhaben, dass die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz an die höheren europäischen Klimaschutzziele angepasst werden sollen. Die Bundesregierung wird folglich die gerade erst erhöhten Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien erneut auf den Prüfstand stellen. Zu erwarten sind außerdem strengere Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien in verschiedenen Endverbrauchssektoren, wovon auch deutsche Betriebe direkt betroffen wären.

Im Mittelpunkt umweltpolitischer Vorhaben im Jahr 2021 steht im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ die Förderung der Kreislaufwirtschaft. So hat die Europäische Kommission angekündigt, im vierten Quartal dieses Jahres einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorlegen zu wollen. Unternehmen werden die Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte erheblich anpassen müssen. Viele Produktportfolios werden sich nach den Plänen der Europäischen Kommission noch stärker an Regelungen zur Nachhaltigkeit orientieren müssen. Dem Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft unterfallen auch Verpackungen oder Batterien. Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden auf EU-Ebene im Jahr 2021 ebenfalls weiter vorangetrieben.

Darüber hinaus will sich die Kommission im begonnenen Jahr der weiteren Reduzierung der Schadstoffemissionen in die Umwelt annehmen. So ist für März die Vorlage eines Aktionsplans zu sogenannten Nullschadstoff-Ambition vorgesehen, welche sich auf die Bereiche Luft, Wasser und Böden bezieht. Konkret stehen damit etwa Überlegungen zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien oder der Industrieemissionsrichtlinie in Verbindung. Unternehmen müssen sich damit mittelfristig unter Umständen auf weitere Reduktionsvorgaben hinsichtlich Emissionen und damit auf Anpassungen von Produktionsprozessen einstellen.

Quelle: DIHK

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