Corona: Neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat am 16. September eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um auch weiterhin die Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln sicherzustellen.

Die “Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ sowie einen dazugehörigen Fragen-Antwort-Katalog der BAuA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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