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CO2-Grenzausgleich: Empfehlungen der Ausschüsse für Umwelt und Energie

Die Abgeordneten haben sich am 5. Februar 2021 für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus im Jahr 2023 ausgesprochen. Die freie Zuteilung im Europäischen Emissionshandel soll im Gegenzug „schnell“ auslaufen.

Gefordert wird im Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, der Anfang März im Plenum des Parlaments zur Abstimmung gestellt wird, zudem die Anlehnung des Mechanismus an das Europäische Emissionshandelssystem.

Unterstrichen wird im Bericht auch, dass die Höhe des Ausgleichs sich an der CO2-Intensität des Importprodukts orientieren müsse. Sowohl direkte und indirekte CO2-Emissionen sollten berücksichtigt werden. Bei Produkten, die klimafreundlich hergestellt werden, fiele daher keine Belastung an.

Die Abgeordneten fordern, alle Produkte aus bislang im EU ETS erfassten Sektoren in den Mechanismus zu integrieren. In einem ersten Schritt sollen ab 2023 der Stromsektor und energieintensive Branchen, wie Zement, Stahl, Aluminium, Raffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel, erfasst werden.

Die Kommission wird aufgefordert, die Möglichkeit von Rabatten für europäische Exporteure, die über die effizientesten Anlagen verfügen, zu erwägen – insofern diese zum Klimaschutz beitragen und mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sind.

Die Europäische Kommission plant, im Juni 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll verhindert werden, dass die Produktion energieintensiver Güter in Drittländer abwandert, solange die Handelspartner der Europäischen Union keine mit der EU vergleichbare Klimapolitik umsetzen.

Der Bericht gilt als Empfehlung an die Europäische Kommission, entfaltet aber keine rechtliche Wirkung.

Die Europaabgeordneten fordern in ihrem am 15. Dezember 2020 verabschiedeten Bericht, die freie Zuteilung von Zertifikaten für Sektoren, die zukünftig dem Grenzausgleich unterliegen, nur übergangsweise zu erhalten.

Die Europäische Kommission plant, bereits im Juni 2021 im Rahmen des Green Deal einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Folgenabschätzung ist bereits in Arbeit.

In ihrem Initiativbericht, der rechtlich nicht bindend ist, unterstützen die Abgeordneten des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments das Vorhaben der Kommission.

Konkret fordern die Parlamentarier, den Mechanismus in einer „Testphase“ zunächst für handelsintensive Sektoren mit dem größten CO2-Fußabdruck einzuführen. Im Text erwähnt werden Stahl, Zement, Aluminium, der Stromsektor sowie die Kunststoffindustrie, die Chemieindustrie und Düngemittelhersteller.

Die Kommission wird zudem aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, den Mechanismus mit einem schrittweisen Auslaufen der freien Zuteilung zu verbinden. Letztere solle nur übergangsweise bestehen bleiben, bis der Mechanismus vollständig eingeführt und wirksam sei.

Bewertet werden soll nach Ansicht des Industrieausschusses darüber hinaus, ob für Unternehmen mit einer besonders klimafreundlichen Produktion, die aus der EU heraus in Drittländer exportieren, Rabatte möglich wären.

Zur spezifischen Ausgestaltung des Mechanismus äußern sich die Abgeordneten nicht und verweisen stattdessen auf die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung aller Optionen in einer Folgenabschätzung.

Die Parlamentarier erwarten sich von einem CO2-Grenzausgleich einen Schub für den internationalen Klimaschutz. Zugleich könne so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie geschützt werden.

Die finale Abstimmung im Plenum des Parlaments ist im März 2021 geplant.

Quelle: DIHK

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