Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe beschlossen worden, die nun seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Unternehmen Veränderung der Kosten berechnen. Hierzu müssen die Verbräuche der Energieträger sowie optional auch die gezahlten Energiepreise (netto) angegeben werden.
Sie können den Preisrechner hier abrufen.
Quelle: DIHK