Die Veröffentlichung des aktualisierten Meldeportals zur Harmonisierung erfolgte verzögert, weshalb die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung der ersten Meldefrist (per Delegiertem Rechtsakt) vom 1. Januar 2020 um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorbereitet. Eine tatsächliche Entscheidung bzw. Verordnung der EU-Kommission wird jedoch aktuell nicht vor Oktober 2019 erwartet.
Darüber hinaus hat die ECHA zur Harmonisierung der Giftinformationsmitteilungen nach Anhang VIII einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht.
Das zentrale Benachrichtigungsportal der ECHA sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Den Leitfaden der ECHA finden Sie hier.
Quelle: DIHK