Einfluss des Energierechts auf die Wirtschaftlichkeit von Speichern und Sektorenkopplung schnell erfassen: Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Navigator auf www.strompreisbestandteile.de.

Die Speicherung von Strom und Power-to-X-Verfahren sind Schlüsselelemente des zukünftigen Energieversorgungssystems. Wie alle Stromverbraucher müssen aber auch die Betreiber dieser Technologien grundsätzlich Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer zahlen. Bei diesen Steuern, Abgaben und Umlagen handelt es sich um die sogenannten “staatlich induzierten und regulierten Strombestandteile” – kurz: SIP.

Über die Jahre hat sich ein undurchschaubares Ausnahmengeflecht im Energierecht gebildet. Dieses führt dazu, dass sich die Höhe der zu zahlenden SIP je nach Anlagentyp und  -konfiguration stark voneinander unterscheidet.
Die Rechtslage führt häufig dazu, dass Betreiber sich an den bestehenden Ausnahmen orientieren und Ihre Anlagen nicht an dem energiewirtschaftlich Wünschenswerten, sondern an den regulatorischen Besonderheiten ausrichten. Diese betriebswirtschaftliche Optimierung erfolgt unabhängig davon, ob sie vom Gesetzgeber intendiert war oder nur unerwünschte Folge der Gesetzeslage ist.
Die Ausnahmen und deren Kombinationsmöglichkeiten scheinen fast unerschöpflich. Deshalb hat New 4.0 eine repräsentative Übersicht über die komplexen Regel-Ausnahme-Verhältnisse und deren Folgen erstellt, die ab heute auf einer eigenen Seite zugänglich ist: www.strompreisbestandteile.de.

Quelle: DIHK