Nach Prüfung kommen BMWK und BMUV zur Einschätzung, dass eine Verlängerung der Laufzeiten der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke nur „einen sehr begrenzten Beitrag zur Lösung des Problems leisten“ könnten und dies „zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten“. Eine Verlängerung sei „deshalb nicht zu empfehlen“.
Begründet wird diese Einschätzung vor allem dadurch, dass Gas vor allem im Bereich der Wärme eingesetzt würde, Kernkraft aber nur bei der Stromerzeugung hilft. Zudem würden neue Brennelemente nicht vor dem Sommer 2023 (ggf. auch erst später) zur Verfügung stehen. Für den anstehenden Winter können die Kraftwerke daher keinen Beitrag zur Entspannung der Situation leisten. Die noch genutzten Elemente sind bis zum Jahresende abgebrannt und können daher nicht weiterverwendet werden. Auch ein Streckbetrieb (keine Stromerzeugung im Sommer, dafür Nutzung der Brennelemente im Winter 22/23) bringt aus Sicht der Ministerien keine signifikante Entlastung für den Gasverbrauch in Deutschland.
Den Prüfvermerk finden Sie hier.
Quelle: DIHK