Am Freitag, den 3. Juli 2020, hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause über diverse energiepolitische Gesetzesvorhaben abgestimmt.

Kohleausstiegsgesetz
Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 sollen die Werte auf acht GW-Leistung bei der Steinkohle und neun GW-Leistung bei der Braunkohle gesenkt werden. Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt, Braunkohlekraftwerke über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern.

Außerdem: Das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 wird bereits jetzt ins EEG aufgenommen und nicht erst durch die anstehende Novelle. Darüber hinaus wird der Förderdeckel des KWKG von 1,5 auf 1,8 Mrd. Euro angehoben.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben vom 30.06.2020.

Die dazugehörigen Drucksachen finden Sie hier.

Strukturstärkungsgesetz
Neben dem Kohleausstiegsgesetz wurde auch das Strukturstärkungsgesetz final verhandelt. Braunkohlereviere erhalten Hilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Die Mittel entfallen zu 43 Prozent auf die Lausitz (60 Prozent Brandenburg, 40 Prozent Sachsen), zu 37 Prozent auf das Rheinische Revier und zu 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (Sachsen-Anhalt 60 Prozent, Sachsen 40 Prozent).

Weitere Informationen können Sie sowohl dem Rundschreiben vom 23.05.2019 als auch vom 30.06.2020 entnehmen.

Die dazugehörigen Drucksachen finden Sie hier.

Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Ziel sind einheitliche Regelungen zur Minimierung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden. Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.

Zusammen mit dem GEG hat der Bundesrat auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch gebilligt. Die Länder haben fortan die Möglichkeit, per Landesgesetz Mindestabstände von höchstens tausend Metern zu Wohnbebauung festzulegen.

Außerdem wurde die Streichung des Förderdeckels für Solaranlagen beschlossen. Die Einspeisung von Solarstrom ins Netz über die EEG-Umlage wird auch vergütet, wenn die ursprünglich gesetzte Grenze von 52.000 Megawatt überschritten wird.

Weitere Informationen können Sie dem Rundschreiben vom 22.06.2020 entnehmen.

Die dazugehörigen Drucksachen finden Sie hier.

Landesinitiativen
Der Bundesrat fordert außerdem…

  • …eine schnelle Reform der EEG-Umlage. Diese soll mit Haushaltszuschüssen gedeckelt, Bürgerenergieprojekte sollen wirksamer unterstützt und Windenergie weiter aufgebaut werden.
  • …alternative wirtschaftliche Konzepte für Post-EEG Anlagen. Hier sieht der Bundesrat Potenzial in Power Purchase Agreements (PPA) und in der regionalen Grünstromvermarktung
  • …den Nutzungsausbau von Smart Metern.

Eine Zusammenfassung über die Entscheidungen des Bundesrats finden Sie hier.

Quelle: DIHK