Schleswig-Holstein hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der sich mit den Abgaben und Umlagen im Energiesektor befasst und die Bundesregierung auffordert, eine CO2-Bepreisung einzuführen. Der Antrag wurde zunächst in die Bundesratsausschüsse überwiesen.
Konkret geht es Schleswig-Holstein um folgende Punkte:
- Das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile ist ineffizient und setzt Fehlanreize.
- Strom findet aufgrund der hohen Belastung mit Abgaben und Umlagen zu selten den Weg in den Wärme- und Mobilitätsbereich (Sektorkopplung).
- Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Sektoren sollen für den Bundeshaushalt aufkommensneutral abgebaut werden.
- Zukünftig soll zwischen EEG-gefördertem und nicht gefördertem Strom unterschieden werden. Geprüft werden soll, ob eine Reduktion oder Befreiung von EEG-Umlage und Stromsteuer sinnvoll ist.
- Es soll eine CO2-Bepreisung unter Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland eingeführt werden. Ziel sind einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren. Mit anderen EU-Ländern und wenn möglich darüber hinaus, soll ein CO2-Mindestpreis in der Stromerzeugung umgesetzt werden.
- Verbraucher sollen nicht höher belastet und die soziale Verträglichkeit gewahrt werden. Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll gestärkt werden.
- Das Instrument der zuschaltbaren Lasten soll eingeführt werden.
Den Entwurf des Entschließungsantrags „Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich“ finden Sie hier.
Quelle: DIHK