Bundeskompensationsverordnung in Kraft getreten

Seit Anfang Juni gelten neue Regelungen bezüglich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Mit der neuen Verordnung werden das Bundesnaturschutzgesetz weiter konkretisiert und für einige Vorhaben, insbesondere der öffentlichen Infrastruktur, bundesweit einheitliche Standards für die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geschaffen.

Die Eingriffsregelung ist eines der zentralen naturschutzrechtlichen Instrumente, das darauf abzielt, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen und dadurch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbilds dauerhaft zu sichern. Von der Verordnung werden unter anderem das Vermeidungsgebot, die Bewertung des vorhandenen Zustands, die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Schutzgütern sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfasst.

Die Verordnung gilt für Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fallen, wie die Errichtung von bestimmten Energiefreileitungen oder Erdkabeln, die Errichtung von Offshorewindparks, Eisenbahn- und Wasserstraßenanlagen oder auch bestimmte Bundesfernstraßen (ab 2021). Das Gesetz finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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