Wichtig zu wissen: Die neue Corona-Überbrückungshilfe kann auch von jungen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die vor Ende Oktober 2019 am Markt aktiv waren. Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.
Ebenso interessant: Ab sofort kann auch die zweite Säule des von der Bundesregierung angekündigten 2-Milliarden-Maßnahmenpakets für Start-ups beantragt werden. Zielgruppe sind Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist bzw. die über ihren Venture Capital Fonds hinaus weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
Voraussetzungen ist, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt in Deutschland ist, das Start-up vor dem 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und der Gruppenumsatz bei unter 75 Mio. Euro liegt.
Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung, die über die NRW.BANK zu beantragen ist. Die Finanzierung wird im Rahmen der Regelung zu den EU-Kleinbeihilfen gewährt und durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der öffentliche Förderanteil je Finanzierung liegt bei maximal 800.000 Euro. Eine Einbindung privater Kapitalgeber wie z. B. Business Angels zur Darstellung der Gesamtfinanzierung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie hier.