Bundeskabinett beschließt Ladesäulenverpflichtung für Gebäude

Das Bundeskabinett hat am 4. März den Entwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes beschlossen. Es bleibt bei der 1:1-Umsetzung. Bei Renovierungen und neuen Gewerbeimmobilien mit mehr als 10 Parklätzen müssen Eigentümer Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz einbauen und mindestens einen Ladepunkt errichten. Nach 2025 ist ein Ladepunkt je Nichtwohngebäude vorgeschrieben, wenn mehr als 20 Parkplätze vorhanden sind.

Selbstgenutzte Nichtwohngebäude von KMU sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Bei Wohngebäuden muss jeder Stellplatz mit „Leitungsinfrastruktur“ ausgerüstet werden, wenn das neue oder renovierte Gebäude mehr als 10 Stellplätze hat.

Nach der Verbändeanhörung haben sich noch kleinere Änderungen ergeben, wodurch der Gesetzeszweck weiter erfüllt, aber praktische Hürden und Zusatzkosten abgebaut werden: Die einzubauende „Leitungsinfrastruktur“ wird bis zum Stromzähler/Schutzelement begrenzt und muss nicht mehr bis zum Netzverknüpfungspunkt (u. U. bis zum Ortsnetztrafo) geführt werden. Zudem kann die „Leitungsinfrastruktur“ auch als Leitungsführung in Form einer Kabelpritsche o. ä. ausgeführt werden, sodass jetzt nicht mehr überall Leerrohre verlegt werden müssen.

Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und wird zunächst im Bundesrat behandelt. Die geplante erste Lesung am 27. März wurde aufgrund der Fokussierung auf die Corona-Pandemie bedingten Gesetzesbeschlüsse von der Tagesordnung genommen. In den Beschlussempfehlungen hatten sich einige Ausschüsse auch für weitergehende Verpflichtungen ausgesprochen.

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Umwelt & Energie

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

weiterlesen