Brüssel einigt sich auf Beschränkung von Einwegplastikartikeln

Am 19. Dezember 2018 haben sich Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des Rats im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine finale Richtlinienfassung zur Beschränkung von Einwegplastikprodukten verständigt.

Die vereinbarte Richtlinie sieht u. a. ein Verbot für verschiedene Einwegplastikproduktverbote ab dem Jahre 2021 – vereinzelt mit Übergangsfristen von weiteren 2 Jahren – vor, so etwa für Einweggeschirr oder Rührstäbchen aus Kunststoff. Für weitere Einwegplastikprodukte gibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten der EU etwa konkrete Verbrauchsminderungsziele vor, so z. B. für bestimmte Lebensmittelverpackungen.

Auch einen Mindestanteil von Plastikrecyclaten in Einwegflaschen aus PET sieht die Einigung vor. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sollen sich zukünftig an entsprechenden Reinigungsaktionen finanziell beteiligen müssen. Damit die vereinbarte Richtlinie in Kraft tritt, muss diese nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Quelle: DIHK

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