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CO2-Grenzwerte für Pkw: Rat und Parlament einigen sich auf 37,5 %-Ziel bis 2030

Die EU-Gesetzgeber haben sich am 17. Dezember 2018 auf die neuen Flottengrenzwerte für Pkw und Vans im Jahr 2030 geeinigt.

Die Grenzwerte, die die Hersteller bis 2030 einhalten müssen, sollen für Pkw im Vergleich zu 2021 um 37,5 % gesenkt werden. Für leichte Nutzfahrzeuge wurde ein Ziel von 31 % vereinbart. Bis 2025 sollen die Werte sowohl für Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge um 15 % sinken. Aktuell gilt ein Grenzwert von 95g CO2/km im Jahr 2020. Die neuen Grenzwerte werden erst im Jahr 2021 feststehen, da aktuell die Methode zur Messung der Emissionen umgestellt wird.

Die Regierungen im Rat hatten ursprünglich eine Grenzwertverschärfung um 35 % gefordert, das Europäische Parlament 40 %. Die EU-Kommission hatte in ihrem Entwurf von 2017 noch 30 % als volkswirtschaftlich optimalen Grenzwert vorgeschlagen.

Die Gesetzgeber haben sich auch auf eine Quote für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge für die Jahre 2025 und 2030 geeinigt. Nicht durchsetzen konnte sich das Parlament mit seiner Forderung, Hersteller bei einer Quotenverfehlung zu bestrafen. Stattdessen erhalten die Hersteller bei der Erreichung der Quote einen „Bonus“ in Form einer Erhöhung ihres Flottengrenzwerts.

Auf Betreiben des Parlaments wurde auch eine Regel in der Verordnung verankert, die Emissionsmessungen im realen Fahrbetrieb anvisiert. Hierzu soll die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte vorlegen, die die Entwicklung des nötigen Testverfahrens auf Grundlage eines mobilen Emissionsmessgerätes (sog. „PEMS) sicherstellen.

Der final vereinbarte Verordnungstext liegt noch nicht vor.

Vorläufige DIHK-Bewertung:Gemessen an den CO2-Emissionen neuer Pkw-Flotten heute (2018) bedeutet die getroffene Vereinbarung eine Halbierung der CO2-Emissionen innerhalb von 12 Jahren. Ohne die Elektrifizierung einer Mehrheit der Fahrzeuge wird dies nicht zu erreichen sein. Die neuen Grenzwerte stellen die Automobilindustrie daher vor große Herausforderungen. Besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Zulieferindustrie wird es darauf ankommen, den Strukturwandel ohne Brüche zu bewerkstelligen. Die Palette der Erfüllungsoptionen sollte deshalb möglichst schnell auf biogene und synthetische Kraftstoffe erweitert werden. Im Jahr 2023 sollte diese Option nicht nur geprüft werden, sondern auch konkrete Gesetzesänderungen den Weg hierfür eröffnen. Der Rückgriff auf Plugin-Hybrid-Fahrzeuge kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gravierender Strukturbrüche leisten.

Quelle: DIHK

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