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BMWK ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 30. März die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Obwohl das Ministerium betont, dass aktuell keine Versorgungsengpässe bestehen, ist nun ein Krisenteam zusammengetreten. Dieses analysiert und bewertet die Versorgungslage permanent, um im Bedarfsfall weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Der Ankündigung Russlands, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren, folgte die Ablehnung der G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung vom 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue. Die russische Regierung hatte daraufhin gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb heute die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben dem BMWK auch die Bundesnetzagentur, der Marktgebietsverantwortliche Gas, die Fernleitungsnetzbetreiber, mit Unterstützung der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Netzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG, sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Das BMWK betont, dass die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher aktuell weiter gewährleistet und ausreichend Gas an den Märkten vorhanden ist. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Entsprechend des Notfallplans sind zunächst nicht geschützte Letztverbraucher (mit registrierender Leistungsmessung RLM) zu kürzen. Obwohl der Notfallplan hier nicht differenziert, sieht der Leitfaden Krisenvorsorge Gas die Festlegung einer diskriminierungsfreien Abschaltreihenfolge für diese Letztverbraucher auf Basis verschiedener Kriterien vor. Dazu können u.a. physikalische Gegebenheiten, Kapazitäten, Wirksamkeit und Folgen von Abschaltungen, die (Un)Möglichkeit eines Brennstoffwechsel oder Auswirkungen auf das öffentliche Leben durch die Abschaltung gehören. Insofern ist es ratsam, entsprechenden Informationsaufforderungen möglichst umfassend nachzukommen.

Weitere Informationen:
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWK zum Notfallplan Gas und zur Ausrufung der Frühwarnstufe.

Hier finden Sie den „Notfallplan Gas“.

Hier finden Sie die FAQs des Notfallplan Gas“ des BMWK

Quelle: DIHK

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