BMVI-Förderaufruf für Elektro-Nutzfahrzeuge von KMU

Die NOW GmbH hat einen Förderaufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) veröffentlicht. Danach können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe einen Investitionszuschuss für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sowie deren Infrastruktur (ohne Installationskosten) erhalten. Antragsfrist ist der 14. September.

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen, handwerksähnliche Unternehmen und KMU nach EU Definition, sofern die Kommune ein Elektromobilitätskonzept bestätigt. Dies ist in vielen Kommunen (bspw. mit Luftreinhalteplänen) der Fall. Gefördert werden Elektrofahrzeuge (keine Hybride) der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (sog. Lieferwagen, Lkw) sowie der damit notwendigen Ladeinfrastruktur ohne Installationskosten. Der Zuschuss bemisst sich nach den Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner und beträgt maximal 40 Prozent (mit KMU-Bonus bis 50 Prozent). Das ganze erfolgt im Windhundverfahren, bis die Fördersumme von ca. 50 Millionen Euro ausgeschöpft sind. Das Antragsverfahren erfolgt online. Die letzte Frist zur Einreichung ist der 14. September 2020.

Einzelheiten zum Antrag beschreibt der Projektträger Jülich auf seiner Internetseite hier.  Neben den Kontaktdaten finden Unternehmen dort auch ein Exceldokument, in dem die förderfähigen Ausgaben ermittelt werden können.

Quelle: DIHK, Berlin

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