BMU veröffentlicht Radon-Maßnahmenplan

Das Bundesumweltministerium hat zum neuen Strahlenschutzgesetz einen Radonmaßnahmenplan veröffentlicht. Damit sollen die Risiken der Exposition gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen reduziert werden. Für Unternehmen werden besonders Messungen der Radonaktivität an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten relevant. Zudem werden Maßnahmen zur Qualitätssteigerung bei Fachleuten und Produkten im Baubereich geplant.

In dem Maßnahmenplan beschreibt das BMU die Schritte, mit denen die sogenannten Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden sollen. Unternehmen mit Betriebsstätten in diesen Gebieten werden an Arbeitsplätzen Messungen der Radonkonzentration durchführen müssen, wenn sich der Raum im Erd- oder Kellergeschoss befindet und die Beschäftigten sich hier während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhalten.

Zudem plant das BMU unter anderem die Untersuchung der Wirksamkeit von bautechnischen Maßnahmen, bundesweite Aus-, Weiter- und Fortbildungskonzepte von Fachleuten sowie die Integration des Radonschutzes in bestehende Qualitätszertifizierungen für Gebäude. An zahlreichen Punkten sieht der Plan Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit vor. Als Multiplikatoren für Unternehmen nennt er u. a. die IHKs und Fachkräfte für Arbeitsschutz. Den vollständigen Plan und Presseinformationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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