Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bewerbungsfrist für den EnergieInnovationsPreis.NRW der EnergieAgentur.NRW bis 17. Juli

Unternehmen aus NRW, die eine clevere Idee für Energieeffizienz umgesetzt und damit Kosten gesenkt haben, können sich noch bis 17. Juli für den EnergieInnovationsPreis.NRW (EIP.NRW) bewerben.

Zum dritten Mal vergibt die EnergieAgentur.NRW im Jahr 2020 im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW den EnergieInnovationsPreis.NRW (EIP.NRW 2020), der herausragende Beispiele der Energieeffizienzsteigerung auszeichnet und mit insgesamt 40.000 Euro dotiert ist.
Ausgelobt wird der Preis in zwei Kategorien: zum einen Beispiele für die Kombination von Digitalisierung und Energieeffizienz, zum anderen allgemein Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Wärme, Kälte, Strom und Mobilität. Schirmherr der Auszeichnung ist NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

In Frage kommen Projekte aus den Jahren 2018 und 2019, die nachweislich Energie einsparen, innovativ sind und auf andere Unternehmen übertragen werden können. Die Jury besteht aus unabhängigen Fachleuten; die Preisvergabe ist für den Sommer geplant.

Details und Bewerbungsformular unter
https://www.energieagentur.nrw/eipnrw

Quelle: EnergieAgentur.NRW

 

 

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen