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Beteiligung an öffentlicher Konsultation zur Beschränkung von PFAS ab dem 22. März

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liegt ein Vorschlag zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor.

Es handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung, umfasst ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben (Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel etc.).

Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Daher hat die Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz und benötigt dementsprechend einen sorgfältigen regulatorischen Rahmen. Jedoch verfügen PFAS über besondere physikalische, chemische und biologische Eigenschaften, die nicht so einfach substituiert werden können. Zutreffend ist dies insbesondere im High-Tech-Bereich, wo die Anwendung von PFAS-Materialien essenziell ist. Ein Beispiel hierfür ist die Herstellung von Membranen für Brennstoffzellen oder für die Wasserelektrolyse, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Ein undifferenziertes Verbot der ganzen Stoffgruppe hätte demnach auch negative Konsequenzen für die Zielerreichung des „Green Deals“.

Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC). In dem Zusammenhang wird am 22. März 2023 eine sechsmonatige Konsultation eröffnet. Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die Ausschüsse ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:

  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner Handlungsempfehlungen zusammengestellt.

Die Betroffenheit und das Substitutionspotential einzelner Produktsektoren wird in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.

Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationssitzung der ECHA (in englischer Sprache) organisiert, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen zu helfen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten.

Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Quelle: DIHK, Berlin

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