Das Bundeskabinett hat eine „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und eilbedürftiger Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“ verabschiedet. Zentrales Vorhaben ist die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Bandlastkunden im Jahr 2020, wenn die Voraussetzungen dafür 2019 erfüllt waren.
Aufgrund von Corona-bedingten Produktionseinschränkungen in diesem Jahr, erreichen viele Bandlastkunden die geforderten 7000 oder mehr Betriebsstunden nicht. Damit wird für diese Ausnahmesituation ein Verlust des individuellen Netzentgeltes vermieden.
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich. Zudem ist noch nicht klar, ob darüber hinaus eine beihilferechtliche Notifizierung der Regelung bei der Europäischen Kommission erfolgt. In diesem Fall wäre das Inkrafttreten bis zur beihilferechtlichen Genehmigung ausgesetzt.
Der DIHK hatte sich vorab für eine solche Übergangsregelung eingesetzt und im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf Stellung genommen.
Quelle: DIHK