Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis und wälzen ihn an ihre Kunden weiter. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Am 29.10. hat der Bundesrat in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Wichtigste Inhalte:
Am 1. Januar 2023 startet die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. Für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebt sich der vorgesehenen Beginn der CO2-Berichterstattung und -Bepreisung um ein Jahr auf den 1. Januar 2024.
Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brenn- und Kraftstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben,
CO2-Preispfad nach der beschlossenen Änderung des BEHG (pro Tonne)
- Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 25 Euro
- Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 30 Euro
- Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 30 Euro
- Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 35 Euro
- Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 45 Euro
- Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 (Preiskorridor) 55 Euro – 65 Euro
Quelle: DIHK