Widerrufsbelehrung braucht keine Kontakt-Faxnummer

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn über die Widerrufsmöglichkeit richtig belehrt wurde. Dazu gehören Kontaktdaten wie Postanschrift und E-Mail-Adresse. Nicht aber eine Faxnummer, so der BGH, selbst wenn der Widerruf per Fax angeboten wurde.

Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt vollständig funktionstüchtiger Ware

Die Widerrufsfrist bei einem Online-Kauf beginnt erst dann zu laufen, wenn der Käufer eine vollständig funktionstüchtige Ware erhalten hat. Dies hat das Amtsgericht Cuxhaven am 25. Februar 2020 entschieden und für den Beginn der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt der Nachlieferung eines mangelfreien Zubehörteils abgestellt. Die Berufung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.